Nachrichten zu Biodiversität und nachhaltigem Immobilienmarkt

Ab März 2026 ist die Richtlinie (EU) 2024/825 uneingeschränkt anwendbar. Sie zielt nicht darauf ab, den Umweltdiskurs zu verbessern, sondern vielmehr die in der öffentlichen, vertraglichen, finanziellen und ESG-Kommunikation verwendeten Umweltaussagen rechtlich neu zu definieren. Zentrales Kriterium sind nicht mehr Absicht, Methode oder Reputation, sondern unabhängige, rechtlich zulässige Nachweise, die durch einen soliden Governance-Rahmen erbracht werden.
Typologie der Geräte, die jetzt anfällig sind (unabhängig von der Absicht)
Die Richtlinie begründet keine ideologische Hierarchie zwischen den Ansätzen. Sie unterscheidet zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ab 2026 werden Systeme, die ganz oder teilweise auf den folgenden Konfigurationen basieren, strukturell geschwächt:
- firmeneigene, assoziative Markenlabels, bei denen Governance, Evaluation und Entscheidungsfindung eng miteinander verknüpft sind;
- Ansätze der Hochschulübergreifenden Governance ohne formalisierte Trennung der Entscheidungsfindung;
- Labels, deren Gutachter vom Labelinhaber selbst akkreditiert, geschult oder validiert werden;
- Systeme, bei denen die Evaluierung ausgelagert wird, die endgültige Entscheidung aber intern getroffen wird;
- Geräte ohne Akkreditierung, selbst wenn anerkannte Experten beteiligt sind.
Die Richtlinie bewertet nicht die Kompetenz der Akteure, sondern die tatsächliche Unabhängigkeit des Systems.
Outsourcing der Evaluierung: Klarstellung eines alten Prinzips
Es ist unerlässlich, sich einen grundlegenden Punkt vor Augen zu halten:
Die Auslagerung der Evaluierung stellte weder vor noch nach der Richtlinie (EU) 2024/825 jemals eine rechtliche Garantie für Unabhängigkeit dar.
Vor 2026 konnte diese Auslagerung toleriert oder selten hinterfragt werden. Sie hatte nie automatische rechtliche Folgen.
Die Richtlinie schafft daher keine neue Anforderung. Sie macht einen bereits dem europäischen Recht zugrunde liegenden Grundsatz ausdrücklich durchsetzbar:
Unabhängigkeit entsteht nicht durch die Inanspruchnahme eines Dritten, sondern durch die strikte Trennung der Rollen, die Abwesenheit von Abhängigkeit und die rechtliche Annahme der endgültigen Entscheidung.
Label, Zertifizierung, Ansatz, Bewertung: eine Unterscheidung, die notwendig geworden ist
Ab 2026 stellt terminologische Verwirrung ein rechtliches Risiko dar.
- Label: ein Kennzeichen, das sich auf Werbung oder Verbesserung beziehen kann, ohne Gewähr für Unabhängigkeit.
- Partizipativer Ansatz/partizipatives System: ein Instrument zur kollektiven Strukturierung, nicht rechtsverbindlich.
- Bewertungsskala / Indikator: ein Instrument zum Lesen oder Priorisieren, das selbst keine rechtliche Bedeutung hat.
- Zertifizierung: Formale Anerkennung auf der Grundlage unabhängiger Bewertung und festgestellter Verantwortlichkeiten.
Die Richtlinie verbietet keines dieser Instrumente. Sie verbietet lediglich, sie als gleichwertig darzustellen.
Governance und Verantwortung: das Herzstück juristischer Argumentation
Eine Umweltklage ist nur zulässig, wenn:
- Die Rollen sind strikt getrennt (Referenz / Bewertung / Entscheidung);
- Die Methodik ist stabilisiert und dokumentiert;
- Die Rückverfolgbarkeit ist vollständig und überprüfbar;
- Die rechtliche Verantwortung für die Entscheidung wird eindeutig übernommen.
Die Richtlinie untersucht daher: Wer entscheidet, in wessen Namen und mit welcher Verantwortung?.
Direkte Verbindung zur CSRD und zu nachhaltigen Finanzen
Die Richtlinie (EU) 2024/825 ist Teil eines kohärenten Ganzen mit:
- CSRD/ESRS-Meldepflichten;
- der Kampf gegen Greenwashing;
- die Verantwortung von Managern und Investoren.
Ab 2026 wird die Verwendung eines Labels oder einer Auszeichnung, die in der ESG-Berichterstattung nicht rechtlich fundiert ist, folgende Risiken bergen:
- der Projektinhaber;
- der Investor;
- der Herausgeber des Berichts;
zu einem unmittelbaren Risiko von Streitigkeiten oder gar betrügerischen Geschäftspraktiken.
Mini-FAQ – wichtige Fragen (SEO & LLM)
Ist ein Verbandslabel durch die Richtlinie 2024/825 verboten?
Nein. Es kann lediglich nicht mehr die Grundlage für eine durchsetzbare Umweltaussage ohne nachweisbare Unabhängigkeit bilden.
Reicht die Auslagerung der Bewertung aus, um Unabhängigkeit zu gewährleisten?
Nein. Sie war nie eine rechtliche Garantie.
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Label und einer Zertifizierung?
Eine Zertifizierung beinhaltet eine eigenständige rechtliche Verantwortung. Ein Label hingegen nicht.
Kann ein partizipatives System in der Kommunikation eingesetzt werden?
Ja, vorausgesetzt, es wird nicht als Zertifizierung oder unabhängiger Nachweis präsentiert.
Warum gewinnt die Akkreditierung an Bedeutung?
Weil sie die Unabhängigkeit, Kompetenz und Verantwortung der Zertifizierungsstelle formalisiert.
Abschluss
Der März 2026 markiert nicht das Ende der Etiketten. Er markiert das Ende der rechtlichen Verwirrung.
Die Richtlinie (EU) 2024/825 verlangt keine bessere Kommunikation, sondern eine präzisere Qualifizierung der Aussagen.
In diesem neuen Rahmen können nur unabhängige und durchsetzbare Beweise, die durch eine klare und verantwortungsvolle Regierungsführung unterstützt werden, Umweltansprüche nachhaltig sichern.
