Nachrichten zu Biodiversität und nachhaltigem Immobilienmarkt
Bei Initiativen in den Bereichen Umwelt, Qualität, Biodiversität und CSR ist die Unabhängigkeit der Bewertung das wichtigste Kriterium für Glaubwürdigkeit. Dennoch herrscht bei vielen Eigenmarken und Programmen weiterhin Verwirrung: Unterstützung, Datenerhebung, Analyse und mitunter sogar die endgültige Entscheidung werden von Akteuren getroffen, die nicht wirklich unabhängig agieren. Dieser Artikel verdeutlicht den Unterschied zwischen Unterstützung und Bewertung, erläutert internationale normative Anforderungen und zeigt auf, warum eine fundierte Bewertung strikt unabhängig von jeglicher Beratungsfunktion sein muss.
1. Interessenkonflikte verstehen: die Anhäufung von Funktionen
1.1. Unterstützung und Bewertung: zwei gegensätzliche Ansätze
Unterstützung bedeutet, zum Erfolg eines Projekts beizutragen. Evaluierung beinhaltet die objektive Beurteilung der Einhaltung der Vorgaben.
Dies sind zwei unvereinbare professionelle Vorgehensweisen, wenn es um dasselbe Projekt geht.
Ein Interessenkonflikt entsteht, sobald dieselbe Person oder dieselbe Struktur betroffen ist:
- rät,
- optimiert,
- Leichtigkeit,
- die Beweise vorgelegt,
- interpretiert das Bezugssystem,
Anschließend bewertet er das Projekt oder trägt zur Entscheidung bei.
1.2. Warum dies mit internationalen Standards unvereinbar ist
Die Normen ISO 17065, ISO 17020 und ISO 19011 fordern:
- die Trennung zwischen Unterstützung und Bewertung
- das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen Berater und Gutachter,
- die vollständige Neutralität der Entscheidung,
- Ein System, das von einer unabhängigen Instanz gesteuert wird.
Diese Anforderungen gelten als das absolute Minimum, das notwendig ist, um jegliche unzulässige Einflussnahme zu vermeiden.
2. Die Vielfalt der Bezeichnungen ändert nichts: Entscheidend ist die Unabhängigkeit.
Der Markt bietet eine Vielzahl von Wertpapieren verschiedener Marktteilnehmer an:
- Koordinator für Umweltinitiativen
- Qualitäts- oder Biodiversitätsexperte,
- Unabhängiger Berater
- Designbüro oder Fachexperte,
- Projektqualitätsmanager
- Nachhaltigkeits-Facilitator oder -Koordinator,
- Umwelttechnischer Berater
- Umweltprojektmanager
- Fachexperte
- Interner Evaluator (Selbsteinschätzung).
Diese semantische Vielfalt könnte den Eindruck erwecken, dass manche Rollen „neutral“ seien. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Ungeachtet der Bezeichnung bleibt ein Mentor ein Mentor. Und ein Mentor darf niemals bewerten.
3. Grundregeln: Was die internationale Normung aussagt
3.1. Ein Moderator kann nur beraten → niemals bewerten.
Seine Aufgabe ist es:
- um die Kriterien besser zu verstehen,
- die Beweise strukturieren,
- um den Projektinhaber zu beraten,
- Datei optimieren,
- die technischen Lösungen integrieren.
Es beeinflusst den zu bewertenden Inhalt unmittelbar.
Unterstützung → Einflussnahme → völlige Unvereinbarkeit mit der Beurteilung.
3.2. Ein Evaluator kann niemals begleiten → Null-Einfluss
Ein unparteiischer Gutachter:
- Ich empfehle es nicht.
- ist nicht an der Gestaltung beteiligt
- bietet keine Lösungen an.
- liefert keine Beweise
- Der Bediener wird nicht für das aktuelle Projekt geschult.
Sobald ein Gutachter eine Empfehlung abgibt, selbst einmalig: → 0 Unparteilichkeit → 0 Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
3.3. Wirtschaftliche Verknüpfung = unmögliche Unparteilichkeit
Wenn ein Gutachter bezahlt oder beauftragt wird von:
- ein Designbüro
- eine AMO (Unterstützung für städtische Angestellte),
- ein Berater
- oder jede Organisation, die das Projekt unterstützt hat,
Unabhängigkeit kann nicht mehr demonstriert werden.
Aus regulatorischer Sicht ist die Bewertung damit ungültig.
4. Die Auslagerung der Bewertung reicht nicht aus: Die Entscheidung muss unabhängig sein.
4.1. Die Auslagerung der Evaluierung ist üblich.
Einige private Geräte:
- ihr eigenes Referenzsystem entwerfen,
- die Auslegung der Regeln beibehalten,
- Sie lagern die Analyse an ein externes Unternehmen aus.
- Die endgültige Entscheidung behalten wir uns jedoch vor.
Es handelt sich um ein gängiges, aber kein unabhängiges Modell.
4.2. Warum dieses Modell keine Unparteilichkeit garantiert
In einem unparteiischen System ist die Entscheidung unabhängig von:
- die Gestaltung des Referenzrahmens,
- Unterstützung,
- die Bewertung
- die Ausbildung,
- kommerzielle Aktivitäten.
Wenn der Labelinhaber die endgültige Entscheidung behält, bleibt die Bewertung, streng genommen, nicht unabhängig.
4.3. Akkreditierung: Was sagt das europäische Recht?
Die Verordnung (EG) 765/2008 definiert eindeutig:
- Die Akkreditierung gilt nur für Organisationen, niemals für Einzelpersonen.
- Die Entscheidung muss von einer akkreditierten Stelle getroffen werden.
- Die Auslagerung einer Evaluierung führt nicht zu einer indirekten Akkreditierung.
Ein Label, das die Bewertung auslagert, aber die Entscheidung behält, fällt nicht unter den Geltungsbereich der Akkreditierung.
5. Die IRICE-Architektur: eine strikte Trennung der Funktionen
5.1. Unterstützung: Biodiversitätspartner
Sie produzieren ausschließlich:
- das Publikum
- Unterstützung,
- die Erstellung von Beweismitteln
- Dokumentenstrukturierung.
Sie führen keine Bewertungen durch.
5.2. Bewertung: IRICE-Gutachter
IRICE-Gutachter:
- Nicht empfehlenswert
- Nehmen Sie nicht am Design teil.
- Sie analysieren ausschließlich die vorgelegten Beweise.
- Sie erstellen einen neutralen Bericht.
- Verlass dich nicht auf irgendeine BE oder irgendeine AMO.
5.3. Unabhängige Entscheidung
Die endgültige Entscheidung:
- wird ausschließlich vom Präsidenten entschieden.
- unabhängig von Unterstützung,
- ohne Eingriff in die Bewertung,
- gemäß dem Verfahren (PROC 02-I).
Die Trennung „Unterstützung → Bewertung → Entscheidung“ schafft strukturelle Unparteilichkeit.
6. Warum ist diese Trennung für Projektinhaber unerlässlich?
6.1. ESG-Glaubwürdigkeit und Einhaltung europäischer Standards
Die CSRD-, Taxonomie- und ESMA-Rahmenwerke erfordern:
- überprüfbare Daten
- unabhängiger Gutachter,
- eigenständige Entscheidung.
Systeme, bei denen die AMO oder BE an der Evaluierung beteiligt ist, erfüllen diese Anforderungen nicht.
6.2. Rechtswert und Durchsetzbarkeit
Eine unparteiische Beurteilung schützt:
- der Projektinhaber,
- Projektmanagement
- die Finanzpartner.
6.3. Sicherung des Projekts
Eine unabhängige Bewertung:
- verringert das Risiko von Zweifeln oder Streitigkeiten
- stärkt das interne und externe Vertrauen
- klärt Verantwortlichkeiten,
- erleichtert die ESG-Integration.
Abschluss
Die strikte Trennung von Unterstützung, Bewertung und Entscheidungsfindung ist die Grundlage glaubwürdiger Vorgehensweisen. Ein System, in dem der Projektmanagementberater, das Planungsbüro, der Fachexperte oder die Zertifizierungsstelle die Bewertung direkt beeinflusst oder die Entscheidungsgewalt behält, ist kein unabhängiges System im Sinne internationaler Standards. Die IRICE-Architektur, die auf vollständiger Trennung basiert und den Anforderungen von PROC 02 entspricht, gewährleistet echte Unparteilichkeit, schützt Projektträger und wird von Akteuren im Bereich nachhaltiger Finanzierung anerkannt.
