Umweltklauseln
in öffentlichen Beschaffungsverträgen 2026
Ab dem 22. August 2026 schreibt das Klima- und Resilienzgesetz die systematische Integration überprüfbarer Umweltklauseln in alle öffentlichen Verträge vor. Erfahren Sie, wie Sie Ihre technischen Spezifikationen und Leistungsbedingungen so gestalten, dass sie dieser regulatorischen Änderung gerecht werden.
Der regulatorische Rahmen
Klima- und Resilienzrecht (22. August 2021)
Artikel 35 : Ab dem 22. August 2026 müssen alle öffentlichen Verträge in ihren Ausführungsbedingungen mindestens eine überprüfbare Umweltklausel enthalten.
Diese Verpflichtung gilt für alle öffentlichen Abnehmer: Staaten, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Anwendungsbereich: objektive und überprüfbare Kriterien
- ✓ Messbare, nicht deklarative Klauseln
- ✓ Obligatorische unabhängige Überprüfung
- ✓ explizit eingeschlossene Biodiversität
Wichtig: Die Verpflichtung umfasst die Bedingungen für die Vertragsdurchführung, nicht nur die Vergabekriterien. Das bedeutet, dass Dienstleister ihre Einhaltung der Klauseln während des gesamten Projekts durch Überwachung und Überprüfung nachweisen müssen.
Integration der Biodiversität in das öffentliche Beschaffungswesen
Um diese Verpflichtung in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln und die ökologische Relevanz Ihrer Projekte zu gewährleisten, strukturieren Sie Ihre Klauseln nach vier Achsen:
In den CCTP (Technischen und Spezifischen Spezifikationen)
Fordern Sie eine BPS-Zertifizierung (Positive Biodiversity Assessment) oder eine Effinature-Zertifizierung als marktgerechte Leistung:
- • Den Übergabezeitpunkt genau festlegen (vor der Auslieferung, in der Projektmitte, am Projektende)
- • Geben Sie die Referenzstandards an (HQE, BREEAM, Effinature je nach Projekt)
- • Verlangen Sie ein Audit durch eine nach ISO/IEC 17065 akkreditierte Zertifizierungsstelle
Unter den Ausführungsbedingungen
Meilensteine für die Biodiversitätsleistung mit unabhängiger Überprüfung festlegen
- • Maßnahmen zum Schutz sensibler Lebensräume während der Bauarbeiten
- • Integration von Merkmalen, die die Biodiversität fördern (Gründächer, ökologische Korridore usw.)
- • Compliance-Audits durch Dritte in wichtigen Projektphasen
In den Vergabekriterien
Fügen Sie ein Biodiversitäts-Leistungskriterium mit einer transparenten Bewertungsmethode hinzu:
- • Klare Gewichtung des Kriteriums (z. B. 20 % der Gesamtpunktzahl)
- • Objektives Bewertungssystem basierend auf anerkannten Zertifizierungen
- • Bezugnahme auf öffentliche Standards (HQE, BREEAM, Effinature) für die Bewertung
Unter den Bedingungen der Überwachung und Kontrolle
Zur Überprüfung der Konformität konsultieren Sie bitte das öffentliche IRICE-Verzeichnis
- • Einsichtnahme in das Register der von Cofrac validierten Zertifikate
- • Nachvollziehbarkeit der Einhaltung der Vorschriften während des gesamten Projekts
- • Dokumentation von Drittanbieterprüfungen für Marktdateien
Warum ist eine akkreditierte Zertifizierung erforderlich?
Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts
Das öffentliche Beschaffungsrecht sieht drei Grundprinzipien vor:
- Gleichbehandlung: Alle Kandidaten müssen nach denselben objektiven Kriterien bewertet werden.
- Transparenz: Die Bewertungskriterien und -methoden müssen öffentlich und unparteiisch sein.
- Überprüfbarkeit: Die Anforderungen müssen unabhängig überprüfbar sein.
ISO/IEC 17065-Akkreditierung: Die Lösung
Eine Zertifizierung durch eine nach der Norm ISO/IEC 17065 akkreditierte Stelle garantiert:
- ✓ Öffentliche Standards – veröffentlichte und einvernehmliche Normen
- ✓ Unabhängige Bewertung – externe Prüfer ohne Interessenkonflikte
- ✓ Öffentliche Ergebnisse – transparentes und durchsuchbares Verzeichnis
- ✓ Rechtsschutz – widersteht vorvertraglichen Verfügungen
Risiken von Alternativen
Selbstberichtete Umwelterklärungen oder interne Bewertungen reichen nicht mehr aus, um die Verpflichtungen bis 2026 zu erfüllen:
- × Anfälligkeit für vorvertragliche summarische Verfahren – ein Bewerber kann die diskriminierende oder voreingenommene Natur der Klausel anfechten.
- × Rechtsverstoß – fehlende unabhängige Überprüfung
- × Geringe Auswirkungen – keine wirkliche Garantie für eine Verbesserung der Umwelt
Beispiele für Klauseln
Hier sind drei Modelle, die an verschiedene Markttypen angepasst sind. Sie können an Ihre regulatorischen und territorialen Gegebenheiten angepasst werden.
Beispiel 1: Wohnungsbaumarkt (Bruttogeschossfläche > 5.000 m²)
„Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor der endgültigen Abnahme der Arbeiten eine Zertifizierung der Biodiversitätsbewertung nach Effinature oder HQE einzuholen. Diese Zertifizierung wird von einer akkreditierten Stelle gemäß der Norm ISO/IEC 17065 durchgeführt. Das Zertifikat wird dem öffentlichen Auftraggeber übermittelt und im offiziellen Zertifizierungsverzeichnis aufgeführt. Der Auftragnehmer muss sich außerdem in folgenden Phasen an externen Audits beteiligen: Abschluss der Planungsphase (Überprüfung der Einhaltung der Biodiversitätsanforderungen), während der Bauphase (Einhaltung der Schutzmaßnahmen) und vor der Übergabe (Fertigstellung der Landschaftsgestaltung).“
Wichtigste Punkte: präziser Lieferplan • obligatorische Zertifizierung • unabhängige Überprüfung • öffentliche Nachverfolgbarkeit
Beispiel 2: Entwicklungsoperation (ZAC/SEM)
„Jede Entwicklungsphase muss eine Biodiversitätskomponente beinhalten, die gemäß dem Effinature-Standard oder einem gleichwertigen Standard bewertet und von einer nach ISO/IEC 17065 akkreditierten Stelle zertifiziert wird. Die Umsetzungsbedingungen erfordern: (1) die Erfassung ökologischer Probleme zu Beginn jeder Phase, (2) einen Habitat-Erhaltungsplan während der Bauarbeiten, (3) die Schaffung von mindestens 200 m² Dachbegrünung und 500 m² ökologischen Korridoren pro Hektar bebauter Fläche, (4) ein unabhängiges Audit während der Umsetzungsphase durch einen zertifizierten Drittprüfer.“
Wichtigste Punkte: messbare Biodiversitätsziele • Zeitplan der Arbeitsphase • unabhängiges Monitoring • überprüfbare Elemente
Beispiel 3: Zuschlagskriterium (Gewichtung im Angebot)
„Bewertungskriterien: Umweltleistung und Biodiversität (20 % der Gesamtpunktzahl). Bewertungsschema: (5 Punkte) HQE- oder Effinature-Zertifizierung, die vor Ende des Jahres N+1 eingeleitet wurde; (10 Punkte) Zertifizierung mit einer Biodiversitätspunktzahl von ≥ 40/100; (15 Punkte) Zertifizierung mit einer Biodiversitätspunktzahl von ≥ 60/100; (20 Punkte) Zertifizierung mit einer Biodiversitätspunktzahl von ≥ 75/100 + Verpflichtung zur zweijährigen Leistungsüberwachung nach der Inbetriebnahme.“
Wichtigste Punkte: explizite Gewichtung • objektives und transparentes Bewertungsraster • Bezugnahme auf anerkannte Zertifizierungen • klare Differenzierung der Angebote
Hinweis: Diese Beispiele dienen als Richtlinie. Jede lokale Behörde oder jeder öffentliche Auftraggeber muss diese Klauseln an seine spezifischen territorialen Gegebenheiten, strategischen Ziele und Überwachungsmöglichkeiten anpassen. Konsultieren Sie einen Experten für öffentliches Vergaberecht, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, bevor Sie eine Ausschreibung veröffentlichen.
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