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Beschwerden und Einsprüche

Gemäß der Norm NF EN ISO/IEC 17065 verfügt IRICE über ein dokumentiertes Verfahren zur Entgegennahme, Bewertung und Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen im Zusammenhang mit seinen Zertifizierungsaktivitäten. Cofrac-Akkreditierungsnummer 5-0655, Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen; Geltungsbereich einsehbar unter www.cofrac.fr.

Definitionen

Beschwerde

Schriftliche Unzufriedenheit eines Dritten (mit Ausnahme eines zertifizierten Kunden) in Bezug auf IRICE, seine Zertifizierungstätigkeiten oder einen zertifizierten Kunden.

Anruf

Schriftliche Unzufriedenheit eines zertifizierten Kunden oder eines Kunden im Zertifizierungsprozess bezüglich einer IRICE-Entscheidung (Zertifizierung, Aussetzung, Entzug, Erweiterung des Geltungsbereichs, Nichteinhaltung usw.).

Verarbeitungsprozess

Alle Beschwerden müssen schriftlich eingereicht werden. IRICE verpflichtet sich, folgende Schritte einzuhalten:

  1. 1

    Rezeption

    Die Beschwerde muss schriftlich über das Kontaktformular oder per Post erfolgen.

  2. 2

    Empfangsbestätigung

    Innerhalb von 15 Werktagen an den Antragsteller gesendet.

  3. 3

    Beurteilung der Zulässigkeit

    Die Ereignisse dürfen nicht älter als zwei Monate sein und müssen in den Geltungsbereich des Zertifikats oder in die Zertifizierungsaktivitäten von IRICE fallen.

  4. 4

    Analyse und Lösung

    Der Fall wird von Personen bearbeitet, die unabhängig von der Person sind, gegen die sich die Beschwerde oder der Einspruch richtet, und zwar unter Wahrung der Vertraulichkeit. Ziel ist eine Lösung innerhalb eines Monats.

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    Kommunikation und Abschluss

    Der Antragsteller wird in jedem wichtigen Verfahrensschritt informiert. Nach Abschluss des Verfahrens erhält er eine schriftliche und begründete Rückmeldung. Dauert die Bearbeitung länger als zwei Monate, werden mindestens alle zwei Monate Statusberichte übermittelt.

Einzelheiten der Anrufe

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach der angefochtenen Entscheidung schriftlich eingereicht werden. Die Überprüfung obliegt dem Unparteilichkeitsausschuss, der sich ausschließlich aus Personen zusammensetzt, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt waren, gemäß den Abschnitten 7.13.5 und 7.13.6 der ISO/IEC 17065.

Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Einspruchs kann ein erläuterndes Gespräch angeboten werden. Der Unterschied zwischen einem Einspruch und einer Überprüfung wird klargestellt: Ein Antragsteller kann nicht gleichzeitig einen Einspruch und einen Antrag auf Überprüfung derselben Entscheidung anhängig haben.

Unzulässige Ansprüche

Folgende Beschwerden werden zu Informationszwecken erfasst, aber nicht im Rahmen dieses Verfahrens untersucht:

  • Mündliche oder anonyme Beschwerden
  • Allgemeine Informationsanfragen
  • Handelsstreitigkeiten (Angebote, Vertragsbedingungen)
  • Jegliche Streitigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Zertifizierungstätigkeit stehen

Im Falle einer Streitigkeit bezüglich der Entscheidung

Wenn der Beschwerdeführer die Entscheidung anfechtet, wird der Fall gemäß den Anforderungen von ISO/IEC 17065 §7.13.5 dem Unparteilichkeitsausschuss zur unabhängigen Überprüfung vorgelegt. Der Ausschuss entscheidet innerhalb eines Monats.

Beschwerde einreichen

Um eine Beschwerde oder einen Einspruch einzulegen, reichen Sie Ihren Anspruch schriftlich ein und geben Sie dabei die Fakten, Daten und Belege an.

Elektronisch

Kontaktformular

Wählen Sie bei der Anfrageart „Beschwerde“ oder „Einspruch“ aus.

Per Post

IRICE – Qualitätsabteilung
10 rue du Lieutenant Parayre
Espace Wagner Gebäude A2
13290 Aix-en-Provence