Formulieren Sie in den Ausschreibungsunterlagen ein Kriterium für den CO2-Fußabdruck der Baustelle,
von der Vorbewertung bis zur Zuschlagsentscheidung.
Ab dem 22. August 2026 müssen alle öffentlichen Aufträge mindestens ein Umweltkriterium für die Auftragsvergabe enthalten (Artikel 35 des Klimagesetzes). Die von Efficarbone gemessenen CO₂-Emissionen auf Baustellen stellen ein objektives, quantifizierbares Kriterium dar, das in vorvertraglichen Gerichtsverfahren geltend gemacht werden kann.
Warum wird der CO2-Ausstoß bei Bauarbeiten in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen?
Artikel 35 des Klima- und Resilienzgesetzes schreibt vor, dass ab dem 22. August 2026 alle öffentlichen Aufträge mindestens ein Umweltkriterium in ihren Vergabekriterien enthalten müssen. Die CO₂-Emissionen von Baustellen (Ic Bau, Positionen A4–A9) bieten sich als solches Kriterium an.
- Ziel ist es, den CO₂-Fußabdruck einer Baustelle messbar und nicht qualitativ zu bewerten. Dies ermöglicht einen objektiven Vergleich der Angebote.
- Quantifizierbar. Ausgedrückt in kg CO₂e/m² SHON, ermöglicht es eine lineare oder Schwellenwert-Bewertungsskala.
- ist auf nachvollziehbaren ADEME-Faktoren gestützt und widersteht einem vorvertraglichen summarischen Verfahren – im Gegensatz zu einem vagen Kriterium des „Umweltansatzes“.
Die Seite zum öffentlichen Beschaffungswesen 2026 beschreibt den vollständigen Rechtsrahmen. Diese Seite konzentriert sich auf die operative Methode: wie der Projektträger Efficarbone nutzt, um dieses Kriterium zu formulieren, zu kalibrieren und zu bewerten.
4-Schritte-Methode
Vorläufige Ausgangsbewertung
Der Projektinhaber führt eine vorläufige Efficarbone-Bewertung auf Basis des Programms und der PRO-Annahmen durch. Diese vorläufige Bewertung schätzt den Referenz-CO₂-Wert der Baustelle – den zu erwartenden Wert, „wenn keine besonderen Maßnahmen ergriffen werden“.
Erforderliche Daten: Bruttogeschossfläche, Lage, Anzahl der Geschosse, Art der Fundamente, geschätzte Aushub-/Auffüllmengen, geschätzte Baudauer.
Kriterienkalibrierung
Auf Grundlage der vorläufigen Bewertung legt der Projektinhaber den Bewertungsmechanismus fest:
| Mechanismus | Prinzip | Wann man es wählen sollte |
|---|---|---|
| Eliminationsschwelle | Oberhalb der Schwelle, nicht konformes Angebot | Wenn der Projektinhaber ein garantiertes Minimum wünscht |
| Lineare Skala | Proportionale Bewertung zwischen einem Minimum und einem Maximum | Wenn die MOA die Leistung fördern will |
| Gestaffelte Preisgestaltung | Notenskalen (z. B. A/B/C/D) | Wenn der Projektinhaber den Vergleich vereinfachen möchte |
Die Efficarbone-Vorbewertung liefert den Referenzwert, der als Grundlage für die Kalibrierung dient: den „Null-Aufwand“ zur Festlegung des Mindestwertes und die „optimierte Standort“-Schätzung zur Festlegung des Zielwertes.
Ausarbeitung des DCE-Kriteriums
Der Projektträger (MOA) formuliert die Kriterien in den Konsultationsregeln. Folgende Elemente sind festzulegen:
- — Indikator: Energieverbrauch auf der Baustelle in kg CO₂e/m² SHON (Positionen A4-A9 EN 15978)
- — Gewichtung in der Gesamtbewertung (typischerweise 5 bis 15 %)
- — Verwendeter Bewertungsmechanismus (Schwellenwert, lineare Skala oder Stufen)
- — Erwartetes Antwortformat der Kandidaten: anerkanntes CO2-Fußabdruck-Tool oder Freihandzeichnung
- — Vorzulegende Unterlagen: detaillierter Standortbericht nach Einzelposten, verwendeten Faktoren, Annahmen
Analyse und Vergleich von Angeboten
Die Bieterunternehmen reichen ihre Standort-CO₂-Fußabdruckanalysen im in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Format ein. Der Projektträger nutzt Efficarbone für:
- — Überprüfen Sie die Übereinstimmung der erhaltenen Berichte mit dem vorläufigen Referenzbericht
- — Angebote auf einheitlicher Basis vergleichen (gleicher Umfang, gleiche Positionen)
- — Dokumentieren Sie die Bewertungs- und Vergabeentscheidung
- — Erstellen Sie einen Bericht, der im Falle einer Berufung Bestand hat
Gewichtung: Wie viel wiegt der CO2-Fußabdruck der Baustelle?
Die Gewichtung des CO2-Kriteriums der Baustelle in der Gesamtbewertung obliegt dem Bauherrn. Rechtsprechung und Empfehlungen der Rechtsabteilung legen nahe, sich in einem realistischen Rahmen zu bewegen
| Gewichtung | Signal gesendet | Risiko |
|---|---|---|
| 5 % | Mindestkriterium für die Einhaltung der Vorschriften – der Projektinhaber weist nach, dass er die Umwelt integriert | Die Angebote werden nicht sehr differenziert betrachtet |
| 10 % | Wichtiges Kriterium – es ermutigt Unternehmen, ihre Baustellenlogistik zu optimieren | Empfohlene Balance für einen ersten Kohlenstoff-DCE |
| 15 % | Wichtigstes Kriterium – die CO2-Emissionen von Baustellen stehen im strategischen Fokus des Projektinhabers | Muss durch eine solide Vorbewertung gerechtfertigt sein |
Die vorläufige Bewertung von Efficarbone rechtfertigt die gewählte Gewichtung: Wenn die vorläufige Bewertung zeigt, dass der CO2-Ausstoß der Bauarbeiten 8 % des gesamten CO2-Fußabdrucks des Vorhabens ausmacht, ist eine Gewichtung des Kriteriums von 10 % verhältnismäßig und vertretbar.
Rechtssicherheit: vorvertragliches summarisches Verfahren
Ein unzureichend formuliertes Umweltkriterium kann im vorvertraglichen summarischen Verfahren angefochten werden. Die wichtigsten Kündigungsgründe sind:
fragiles Kriterium
- — „Umweltansatz“ ohne messbaren Indikator
- — Fehlende explizite Notationsmethode
- — Unverhältnismäßige Gewichtung ohne technische Begründung
- — Nicht quellenbasierte Emissionsfaktoren
Robustes Kriterium (Efficarbone)
- — Quantitativer Indikator: kg CO₂e/m² SHON
- — Dokumentierte vorläufige Bewertung, die die Kalibrierung rechtfertigt
- — Explizite Bewertungsskala im RC
- — ADEME Footprint Basisfaktoren mit Rückverfolgbarkeit
Die Kombination aus Vorbewertung, kalibrierten Kriterien und erfassten Faktoren ergibt eine Akte, die der Verwaltungsrichter Punkt für Punkt überprüfen kann. Dies ist der Unterschied zwischen einem rein dekorativen und einem durchsetzbaren Kriterium.
Häufig gestellte Fragen
Die Ausschreibungsunterlagen können eine Klausel enthalten, die den Auftragnehmer zur Erfassung von Efficarbone-Daten (Lieferscheine, Energieverbrauch, Abfallverfolgung) verpflichtet. Die technischen Spezifikationen beschreiben die erwarteten Leistungen und die Berichtshäufigkeit. Klauselvorlagen sind bei IRICE erhältlich.
Die Erfahrung zeigt, dass sich die Sammlung gut in bestehende Prozesse (Lieferscheine, Abfallbegleitscheine) integrieren lässt. Die Vertragsklausel in den Ausschreibungsunterlagen beseitigt jegliche Unklarheiten. Unternehmen, die mit Umweltauflagen (ISO 14001, HQE Execution) vertraut sind, können sich schnell darauf einstellen.
Ja. Das Vergaberecht erlaubt die Integration von Umweltkriterien in Bauverträge. Die Messung des CO₂-Fußabdrucks auf Baustellen mittels Efficarbone kann in die Vergabekriterien oder die Vertragsbedingungen aufgenommen werden.
Geben Sie Ihr CO2-Kriterium für Ihre Baustelle an
Vorläufige Bestandsaufnahme, Kalibrierung der Preisstruktur, rechtssichere Dokumentation. Efficarbone strukturiert die Ausschreibungsunterlagen des Projektinhabers.